Smart Meter: Informationsfrist vor Einbautermin zwingend

vom 22.04.2022

Der Smart Meter-Rollout kommt weiter voran. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat in diesem Zusammenhang nun ein Urteil zugunsten der Kundinnen und Kunden erstritten. Messstellenbetreiber, aber auch Dienstleister im Auftrag selbiger, die ein solches Gerät oder digitale Zähler einrüsten wollen, müssen demnach den Einbau mindestens drei Monate im Voraus ankündigen. Die Entscheidung fällte das Landgericht Münster.

Ein beklagter Dienstleister hatte nur zwei bis drei Wochen im Voraus Termine angekündigt. Weder dieses Unternehmen, noch der betreffende Messstellenbetreiber hatten zudem zuvor über den anstehenden Austausch informiert. Wie die VZBV-Rechtsreferentin Kerstin Hoppe ausführt, dürften Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Einbau digitaler Zähler nicht überrumpelt werden.

Frühzeitige Termininformationen seien wichtig, damit sich Haushalte auch einen anderen Messstellenbetreiber suchen können. Die Messstellenbetreiber haben zudem die Pflicht, Kundinnen und Kunden über die Wechselmöglichkeit zu informieren.

Der Rollout intelligenter Messysteme liegt im Soll.