Seit gut einem Jahr war eine rechtskonforme Umsetzung desSmart Meter-Rollouts nicht möglich. Dies war die Folge eines Eilbeschlusses des Oberverwaltungsgerichts Münster. Selbiges hatte die zugrundeliegende Technische Richtlinie kritisiert, weil sie hinter den gesetzlichen Mindestanforderungen zurückbleibe. Das ist nun Vergangenheit. Denn mit EMH Metering hat nach PPC und Theben ein drittes Unternehmen die Zertifizierung als Gateway-Hersteller nach den Vorgaben der Richtlinie abgeschlossen.
Somit ist nun die Mindestvoraussetzung erfüllt, die das Messstellenbetriebsgesetz als Grundlage für den verpflichtenden Rollout intelligenter Messsysteme definiert. Laut einem Bericht von E & M daily müssen Kundinnen und Kunden mit bereits eingerüstetem Gateway nun keine Änderungen vornehmen, sofern die aktuelle Firmware genutzt werde.