Gasnetzbetreiber sind gemäß Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) gesetzlich verpflichtet, Biomethan aus Biogasanlagen in das Erdgasnetz einzuspeisen. Diese Verpflichtung begünstige die Anlagenbetreiber aber unverhältnismäßig zu Lasten der Netzbetreiber und damit der Verbraucher.
Diese Ansicht vertritt zumindest der Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VSHEW). Der Verband vertritt die Interessen von rund 60 kommunalen Stadt- und Gemeindewerken sowie Unternehmen der Energiewirtschaft.
Der Verband rechnet vor: Die Kosten für den Netzanschluss einer bestimmten Biogasanlage beliefen auf rund 15 Millionen Euro, bei jährlichen Betriebskosten von 500.000 Euro. Über 20 Jahre summieren sich die Kosten auf 25 Millionen Euro, was zu einem effektiven Preis von rund 9 Cent pro Kilowattstunde Biomethan führe – dem Zwei- bis Dreifachen des Großhandelspreises für Erdgas. Da ein Anlagenbetreiber aber nur 25 Prozent der Anschlusskosten und maximal 250.000 Euro selbst tragen müsse, entfielen auf ihn in diesem Beispiel weniger als zwei Prozent der Anschlusskosten.
Dem VSHEW-Vorstandsvorsitzenden Geschäftsführer der Stadtwerke Brunsbüttel sowie Steinburg, Andreas Wulff, zufolge trügen derzeit „Netzbetreiber und Verbraucher die Hauptlast, während Anlagenbetreiber von geringen Eigeninvestitionen profitieren. Das können wir unseren Kundinnen und Kunden angesichts der ohnehin hohen Energiepreise nicht länger vermitteln“.
Der VSHEW fordert daher eine kritische Überprüfung und Anpassung der Regelungen zum Anschlusszwang von Biogasanlagen und zur Kostenverteilung.