Stand der Wärmeplanung

vom 23.08.2025

Die Bundesregierung hat in der Antwort (https://dserver.bundestag.de/btd/21/013/2101346.pdf) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag zum Stand und zur Umsetzbarkeit der kommunalen Wärmeplanung Stellung genommen. Laut Bundesregierung halten 56 Prozent der Kommunen die kommunale Wärmeplanung für grundsätzlich umsetzbar. Die Zahl stammt aus der Umfrage des Baukulturberichts, die vom 28. August bis 29. September 2023 durchgeführt wurde. 

Zwar hätten, wie vom Fragesteller AfD angegeben, nur sieben Prozent der Kommunen die Wärmeplanung als „machbar“ bezeichnet. Aber weitere 49 Prozent hätten angegeben, dass die Umsetzung machbar, aber „ambitioniert“ sei. 44 Prozent machten die Angabe „zeit- und/oder ressourcentechnisch nicht umsetzbar“.

Aktuell lasse sich anhand vorliegender Daten (Wärmewende-Atlas des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende KWW) feststellen, dass die Wärmeplanung in mindestens 5 Prozent der Kommunen bereits abgeschlossen sei sowie sich in mindestens 44 Prozent der Kommunen im Prozess befinde. Bei den verbleibenden 51 Prozent handele es sich ausschließlich um Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern, die für den Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung noch bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben. 

Wie aus der Kommunenbefragung des KWW vom letzten November hervorgehe, ordneten etwa 9 von 10 Kommunen fertiggestellte Wärmepläne als strategische Grundlage für die Wärmetransformation und als wichtig für die Zielerreichung der Klimaneutralität ein. 77 Prozent der Kommunen seien tendenziell mit ihrem Wärmeplan zufrieden. 

Hinsichtlich der Kosten beziffert der Bund den einmaligen Erfüllungsaufwand für die Verwaltung für die erstmalige Erstellung von Wärmeplänen bis zum Jahr 2028 mit rund 535 Millionen Euro. Zur Unterstützung der Länder, die diese Kosten tragen müssten, stelle der Bund für die erstmalige Erstellung der Wärmepläne 500 Millionen Euro bereit. Der Bund sei jedoch der Auffassung, dass die Einhaltung der Verpflichtung zur Senkung von Treibhausgasemissionen nicht allein den Bund betrifft, sondern entstehende Kosten zwischen den staatlichen Ebenen aufzuteilen sind.