Die Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes betrachtet Biomasse nicht mehr als erneuerbare Energie. Wie aus der Begründung des vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzentwurfs hervorgeht, solle so unnötige Bürokratie vermieden werden. Erwartungsgemäß kritisierten mehrere Verbände diese Festlegung.
Die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie Sandra Rostek etwa hält die Begründung des BMdF für vorgeschoben. „Da die Anlagen bereits für den Erhalt der EEG-Vergütung die Nachhaltigkeitszertifizierung durchführen müssen, entstünde hier kein Mehraufwand.“
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) schrieb in seiner Stellungnahme zum Gesetz, dass die Streichung von „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition von erneuerbaren Energieträgern im Widerspruch zu bestehendem (europäischem) Recht stehe, etwa der RED-III-Richtlinie und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das Stromsteuergesetz sollte diese bestehenden Richtlinien und Gesetzen folgen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verwies zudem darauf, dass man die Novelle nutzen sollte, um Fernwärmeerzeugung aus Strom steuerlich zu begünstigen. „Es ist geradezu paradox, einerseits die Elektrifizierung der Wärmeerzeugung voranzutreiben, anderseits aber den Stromeinsatz in sogenannten Power-to-Heat-Anlagen (Großwärmepumpen, Elektrodenkessel) praktisch von jeglicher Steuerentlastung auszuschließen“.
Der BEE und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) schlugen zudem eine Erweiterung der Ausnahme der Befreiung von der Stromsteuerpflicht beim „Kraftwerkseigenverbrauch“ vor.