Die THG-Quote ist ein marktbasiertes Klimaschutzinstrument, um mehr erneuerbare Energien in den Verkehrssektor einzubringen und dadurch klimaschädliche Treibhausgase zu reduzieren. Durch die 38. BImSchV, welche seit dem 01.01.2022 in Kraft getreten ist, hat dieses Thema nochmal enormen Aufwind erfahren. Hierdurch können Strommengen aus öffentlicher Ladeinfrastruktur dreifach im Quotenhandel angerechnet werden; ein wichtiger Schritt für die Wirtschaftlichkeit von öffentlicher Ladeinfrastruktur! Darüber hinaus lassen sich im Quotenhandel 2022 aber auch Fahrzeugscheine von privat sowie gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen anrechnen.
Die ASEW führt zu diesem Thema unter anderem den Erfahrungsaustausch THG-Quotenhandel (26. Januar 2022 um 10.00 Uhr) durch.
Außerdem haben wir für das Netzwerk ein exklusives Vertragswerk THG-Quote für E-Autos erstellt. Dieses bietet Ihnen die Möglichkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen mit Ihren Endkunden zu vereinbaren. Vor allem geht es dabei um die Überlassung des Fahrzeugscheins für den Quotenhandel.