
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat das Sondergutachten „demokratisch regieren in ökologischen Grenzen – Zur Legitimation von Umweltpolitik“ veröffentlicht. Darin hält der SRU der Politik den Spiegel vor: Sie agiere in Bezug auf die Umwelt- und Klimakrise zu zögerlich. Die ökologischen Belastungsgrenzen müssten zu verbindlichen Leitplanken für das Handeln der gesamten Bundesregierung werden.
In dem Gutachten, das Ende September offiziell vorgestellt und diskutiert wird, schlägt der SRU unter anderem verschiedene „institutionelle Weiterentwicklungen in Politik und Verwaltung“ vor. In der Analyse macht das Gremium deutlich, dass der Staat zum Handeln nicht nur legitimiert, sondern auch verpflichtet ist, um die Lebensgrundlagen der Menschen zu erhalten. Langfristige und systemische Umweltprobleme stellten allerdings in der Politik eine große Herausforderung dar.
Das „Handelsblatt“ verweist in seiner Berichterstattung darauf, dass sich innerhalb des Umweltrates indes eine erhebliche Uneinigkeit zeige. So sei das Ratsmitglied Lamia Messari-Becker gegen eine Änderung des Grundgesetzes. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sei bereits im Grundgesetz Artikel 20a festgeschrieben. „Ich sehe daher hier keinen verfassungsrechtlichen Handlungsbedarf, sondern eine Steuerungsschwäche der nachgelagerten Strukturen“. Dagegen wollen andere SRU-Experten „eine verfassungsrechtlich verankerte und demokratisch legitimierte Institution von bedeutendem politischen Gewicht“ schaffen, die als parteipolitisch neutral wahrgenommen werde. Diesem Rat wollen sie sogar ein „inhaltlich begrenztes, aufschiebendes Vetorecht“ zugestehen.
Ansprechpartner
Torsten Brose
0221.931819-26
brose@asew.de