Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Das hat massive Auswirkungen auf die Finanzplanung der Bundesregierung, speziell auch im Bereich Klimaschutz. Denn der besagte Nachtragshaushalt hat bereits genehmigte, aber für den eigentlichen Zweck (Coronafolgenmilderung) nicht mehr benötigte Kreditgenehmigungen umgewidmet und in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben. Der Vorteil für die Bundesregierung: Diese Schulden wären nicht für die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse relevant geworden.
Diesem Vorgehen und der Auffassung zu Sonderhaushalten haben die Verfassungsrichter eine deutliche Absage erteilt. Im KTF fehlen nun für den Zeitraum 2024 bis 2027 Mittel im Umfang von 60 Milliarden Euro.
Geklagt hatte die Unionsfraktion im Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht machte unter anderem klar, dass die Absicht der Schuldenbremse sehr klar sei und nicht durch Maßnahmen wie Schattenhaushalte unterlaufen werden könne. Das heißt, dass auch Schulden in solchen Fonds auf die Schuldenbremse angerechnet werden.
Die Befürchtung steht nun im Raum, dass der Bund deutliche Abstriche bei der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen machen werde. So warnte denn auch der Verband kommunaler Unternehmen davor, Investitionen „in dringend notwendige Klimaschutzprojekte“ zu gefährden.
Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte zunächst an, am Zeitplan für den Bundeshaushalt 2024 festzuhalten.