Bundeswirtschafts- und -finanzministerium haben sich gemeinsam mit der Energieministerkonferenz auf einen Rahmen zur Finanzierung von Strom- und Wärmeverteilnetzen geeinigt. Damit soll die Kapitalbasis von Energieversorgern gestärkt und Investitionen erleichtert werden.
Vorgesehen ist unter anderem ein Finanzierungsmix aus Eigen- und Fremdkapital. Dies soll über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie Landesförderinstitute ausgereicht werden. Dabei biete der Bund „die Haftung für 60 Prozent des über das Produkt bereitgestellten Finanzierungsvolumens an“.
Zusammen mit dem Investitionskredit Energieversorgung (KfW 548) und dem Konsortialkredit Energieversorgung (KfW 549) sollen Energieversorger mehr Spielraum für die Aufnahme von Fremdkapital erhalten.
Eine besondere Bedeutung messen Bund und Länder dabei den Kommunen zu, da sie für die Eigenkapitalfinanzierung der Stadtwerke zentral sind. Bund und Länderenergieminister wollen den Rechtsrahmen so ändern, dass sich Verteilnetz-Investitionen besser umsetzen lassen.
Laut Wirtschaftsstaatssekretär Frank Wetzel müssten bis 2025 „[m]ehr als 300 Milliarden Euro […] in Stromverteil- und Wärmenetze investiert werden, damit erneuerbare Energien dort ankommen, wo sie gebraucht werden.“ Die in den Eckpunkten erfassten Maßnahmen sollen dabei helfen. Ziel sei es, dass Energieversorger diese Investitionen stemmen können.