Windenergie: Offshore-Vereinbarung geschlossen

vom 16.05.2020

Der Bund, die Bundesländer mit Küstenzugang sowie die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion und TenneT) haben eine Offshore-Vereinbarung geschlossen. Darin verpflichten sich die Beteiligten zu einer engen Zusammenarbeit, um den Windenergieausbau in der Nord- und Ostsee mit einer Kapazität von 20 Gigawattpeak bis zum Jahr 2030 zu realisieren.

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilte, werde mit der Offshore-Vereinbarung die Basis für die Anhebung des Offshore-Ziels von 15 auf 20 Gigawattpeak bis 2030 gelegt. Dabei stellten konkrete Meilensteine und Zeitpläne sicher, dass die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsschritte sowie der Bau der Anbindungsleitungen und der Offshore-Windparks Hand in Hand gehen.

Mit der Offshore-Vereinbarung wird eine Vorgabe aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt. Diese sieht eine verbindliche Vereinbarung mit den betroffenen Küstenländern sowie den Übertragungsnetzbetreibern als Voraussetzung für die Anhebung des Offshore-Ziels vor. Die vereinbarten zeitlichen Ziele werden künftig im Rahmen des Netzausbau-Controllings durch das BMWi regelmäßig überprüft.

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