In Deutschland wird sich die verfügbare Fläche für Windenergieprojekte vergrößern. Der Grund: Die Deutsche Flugsicherung GmbH verkleinert die sogenannten Anlagenschutzbereiche rund um ihre Drehfunkfeuer. Das Vorgehen ist die Folge einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), dem diesem unterstellten Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und der Deutsche Flugsicherung GmbH.
Vorangegangen war eine Verständigung zwischen dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesverkehrsministeirum vom April. Dieser lag die Auswertung der Ergebnisse des Projektes WERAN zugrunde, dessen neugewonnene Erkenntnisse nahelegten, die Schutzbereiche von Flugsicherungsanlagen zu überprüfen. Als Folge schrumpft der Anlagenschutzbereich auf sieben Kilometer. Nur innerhalb dieses Radius müssen künftige Bauvorhaben Flugsicherungsaspekte berücksichtigen. Spätestens Ende 2022 soll die Prüfung abgeschlossen sein und dann die kleineren Schutzbereiche greifen.
Die Entscheidung der DFS ist letztlich auch eine Folge des technischen Fortschritts. Denn vermehrt kommen ausschließlich satellitengestützte Navigationsverfahren zum Einsatz. Das ermöglicht zunehmend die Preisgabe von Funkfeuern. Seit 2002 wurden bereits 17 Anlagen abgebaut. Von den heute 51 DFS-Drehfunkfeuern werden bis 2032 voraussichtlich weitere 20 Anlagen nicht mehr benötigt. Außerdem wurde durch Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums die Umrüstung von acht CVOR (Conventional VHF Omnidirectional Radio Range = Konventionelle UKW-Rundum-Funkortung) in weniger störanfällige DVOR (Doppler Very High Frequency Omnidirectional Radio Range = Doppler-UKW-Drehfunkfeuer) ermöglicht.