Die Bundesregierung hat eine Verordnung beschlossen, um den Ausbau der Windkraft auf Nord- und Ostsee voranzutreiben. Sie soll zum 1. September 2021 in Kraft treten und gilt für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), d.h. in der den Küsten vorgelagerten Zonen zwischen 22 bis 370 Kilometer auf dem Meer. Die Anpassung war aus Sicht der Bundesregierung dringend geboten, da die bisher geltenden Raumordnungspläne aus dem Jahr 2009 stammen. Dazu heißt es in dem beschlossen maritimen Raumordnungsplan, dass sich seitdem „die tatsächlichen, rechtlichen und politischen Gegebenheiten maßgeblich weiterentwickelt“ hätten.
Der Raumordnungsplan für die AWZ weist Flächen für einzelne Nutzungen aus, in denen andere Nutzungen nicht erlaubt sind, die mit der vorangigen Nutzung nicht vereinbar sind. Ziel ist es dabei, dass etwa Unternehmen geeignete Standorte oder Trassen für ihr Projekt finden können, ohne diese zuvor umfassend suchen oder auf ihre Tauglichkeit untersuchen zu müssen.
Der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore erklärte, der neue maritime Raumordnungsplan gehe in die richtige Richtung. „Zielkonflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzungsarten wurden angemessen berücksichtigt, ohne dabei die gemeinsamen Klimaschutzziele aus den Augen zu verlieren.“
Umweltverbände sehen das etwas anders. Sie kritisieren unter anderem, dass der Naturschutz zu kurz komme. Ihrer Ansicht nach müssten der Ausbau von Offshore-Windenergienutzung und Meeresnaturschutz Hand in Hand gehen.