Das neue Programm „Solarstrom für Elektroautos“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) findet schon jetzt vor dem Start am 26. September großes Interesse. Leider begrenzen die mitgeteilten Voraussetzungen für einen Förderzuschlag aber die Menge an Förderinteressenten. Hier hat die KfW nun für eine Klarstellung gesorgt: Durch Anpassung der zugehörigen FAQ wird deutlich, dass auch wer bereits eine PV-Anlage, eine Wallbox oder einen Stromspeicher besitzt, die Förderung von bis zu 10.200 Euro beantragen kann.
Das neue Förderprogramm sieht vor, dass Antragsteller Eigentümer einer bestehenden Immobilie sein und diese auch selbst nutzen müssen. Zudem sollen sie eigentlich bereits ein Elektroauto besitzen oder zumindest verbindlich bestellt haben. Es dürfen ausschließlich reine batterieelektrische Fahrzeuge sein. Die Photovoltaikanlage muss mindestens eine Leistung von fünf Kilowattpeak haben, der Batteriespeicher mindestens fünf Kilowattstunden Speichervolumen und die Wallbox mindestens elf Kilowatt Ladeleistung aufweisen. Das Gesamtsystem muss zudem ein Energiemanagement-System einbinden, den erzeugten Strom vorrangig für die Mobilität nutzen.
Nach der Anpassung durch die KfW gibt das vom Bundesverkehrsministerium finanzierte Förderprogramm nun auch Solaranlagen-Besitzern die Möglichkeit, ihre PV-Anlage zu erweitern, wenn sie den Strom vornehmlich zum Laden des eigenen Elektroautos einsetzen. Wenn Sie bereits eine Ladestation besitzen, ist eine Förderung möglich, sofern eine weitere, fabrikneue förderfähige Wallbox gekauft wird. Wer bereits einen PV-Speicher sein eigen nennt, kann lediglich den Kauf eines fabrikneuen Speichers fördern lassen. Eine Erweiterung der vorhandenen Speicherkapazität erfüllt die Fördervoraussetzung nicht.