Erfahrungsaustausch §7c EnWG
Ausgliederung von Ladeinfrastruktur
3. September 2026, 14:00 bis 15:30 Uhr
0,00 €
Beschreibung
Beschreibung
Der §7c des EnWG stellt viele Stadtwerke mit öffentlicher Ladeinfrastruktur vor eine große Herausforderung, da dieser als Ergänzung der Strombinnenmarktrichtlinie impliziert, dass Energieversorgungsunternehmen, die sowohl den Stromvertrieb also auch den Stromverteilernetzbetrieb in einem Unternehmen umfassen und weniger als 100.000 angeschlossene Stromkunden versorgen (De-minimis-Unternehmen), ab 2027 keine Ladeinfrastruktur mehr planen, installieren und/ oder betreiben dürfen. Das Ausgründen einer Tochter oder Schwestergesellschaft, die zukünftig dieses Geschäft übernimmt, ist allerdings häufig mit großen Schwierigkeiten verbunden: die Wirtschaftlichkeit muss langfristig gegenüber Geschäftsführung und Aufsichtsrat dargelegt werden, der Backend-Betrieb, die Abrechnung der Endkunden und die Abwicklung der THG-Quote müssen überführt werden und natürlich müssen entsprechende Vertragswerke erstellt und Personal zugeteilt werden. Ursprünglich für Anfang 2025 angesetzt und dann doch um zwei Jahre verschoben, sieht es aktuell danach aus, als ob die lange diskutierten Vorgaben nun doch zu Beginn kommenden Jahres final umgesetzt werden müssen. Im Rahmen unseres Erfahrungsaustausches wollen wir gemeinsam schauen, wie sich die Stadtwerkebranche auf die neue Zeitrechnung vorbereitet und welche offenen Herausforderungen, favorisierten Ansätze oder Gesetzesauslegungen das Stimmbild aktuell dominieren. Sind Sie ebenfalls vom §7c EnWG betroffen? Dann seien Sie auf jeden Fall Anfang September mit dabei!
09:30 Begrüßung und Einführung
09:35 Inhaltlicher Teil
11:30 Ende des Web-Seminars
Inhaltlich
Organisatorisch
Weitere Informationen
Kostenfrei und exklusiv für ASEW-Mitglieder
Teilnahmeberechtigt sind nur Stadtwerke