FAQ zur EmpCo-Umsetzung
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- Die häufigsten Fragen aus der Stadtwerke-Praxis kompakt beantwortet
- Orientierung bei Umweltaussagen: Von Klimazielen über Kompensationsmaßnahmen bis hin zur Verwendung von Labels
- Praxisnahe, aktuelle Einordnungen auf Basis diverser Fachgespräche und Erfahrungswerten aus Stadtwerken
- Unterstützt Stadtwerke bei der Vorbereitung auf die Anforderungen durch die UWG-Novelle ab 27. September 2026
Beschreibung
Beschreibung
Die FAQ-Liste zur EmpCo-Umsetzung bündelt die häufigsten Fragen, die die ASEW bislang aus der praktischen Arbeit in ihrem Stadtwerkenetzwerk und aus Gesprächen mit Fachexperten heraus beantworten kann.
Die Fragen berücksichtigen unter anderem Erkenntnisse aus Webinaren und Fachgesprächen mit Juristinnen und Juristen, Umweltgutachterinnen und Umweltgutachtern, Zertifizierungsstellen und weiteren Fachpersonen.
Die Inhalte bieten eine praxisnahe Orientierung zu den neuen Anforderungen an die Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation von Stadtwerken. Dabei wird ein umfassender Blick auf sämtliche Kommunikationskanäle geworfen: Aussagen auf Webseiten, Social Media-Beiträge, Broschüren, Pressekommunikation, Produktnamen, Logos, Strategieinhalte und Zielformulierungen sowie weitere öffentlich verwendete Aussagen können relevant sein und werden beispielhaft analysiert.
Die FAQ-Liste behandelt unter anderem:
- Grundlagen und Geltungsbereich der EmpCo-Umsetzung
- Definition betroffener, allgemeiner Umweltaussagen
- Aussagen zu Klimaneutralität, Kompensation und Klimaschutzbeiträgen
- Umgang mit kommunizierten Klimazielen und Kriterien für Umsetzungspläne
- Auswirkungen auf veröffentlichte Nachhaltigkeitsberichte nach ESRS, VS(ME) oder anderen Standards
- Fallstricke bei der Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln oder Logos und die Rolle von Managementsystemen
- Tipps zur praktischen Umsetzung, Einrichtung von Prüfprozessen und Einordnung möglicher Rechtsfolgen
Wichtiger Hinweis
Die FAQ-Liste dient ausschließlich als Orientierungs- und Arbeitshilfe. Die enthaltenen Antworten sind nicht rechtsverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar.
Da zu zahlreichen neuen Anforderungen bislang keine gefestigte Rechtsprechung oder abschließende Behördenpraxis vorliegt, kann derzeit nicht garantiert werden, dass alle Einordnungen künftig von Gerichten oder zuständigen Stellen in gleicher Weise bewertet werden. Die FAQ-Liste bildet den aktuellen Arbeits- und Diskussionsstand ab und wird bei neuen Erkenntnissen weiterentwickelt.
Vor der Verwendung konkreter Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen sollten die individuellen Umstände und vorhandenen Nachweise geprüft und bei rechtlich relevanten Fragestellungen die interne Rechtsabteilung oder eine externe Rechtsberatung hinzugezogen werden.
Inhaltlich