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Nutzungsvertrag für Ladetechnik

Beschreibung

Produktinformationen

Die Nutzungsverträge für Ladetechnik sind die Ergänzung zu den bereits bestehenden „Gestattungsverträgen für Neubauten und Bestandsgebäude“ und werden zwischen EVU und Stellplatzeigentümer abgeschlossen. Hierdurch kann der vertragliche Rahmen für die Installation, Wartung und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern abgewickelt werden. 

Wir haben zwei Verträge für Sie erarbeitet: einmal im Kauf- und einmal im Mietmodell. Setzen Sie gerne das Konzept mit Ihren Kunden um, welches Sie als sinnvoller erachten bzw. welches Ihr Kunde sich wünscht. Aufbauend auf dem Nutzungsvertrag für Ladetechnik haben wir auch den „Autostrom-Liefervertrag für MFH“ für Sie entwickelt, mit dem Sie auch die Stromlieferung an die Wallboxen im Mehrfamilienhaus vertraglich regeln können.

Inhaltlich

Hanno Ahlrichs
Hanno Ahlrichs Senior Projektmanager E-Mobilität
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Zugehörige Produkte zu E-Mobilität im Mehrfamilienhaus

Auto an Ladestation
Autostrom-Liefervertrag für Mehrfamilienhäuser

Mit diesem Autostrom-Liefervertrag für Mehrfamilienhäuser haben Sie die Möglichkeit den Stromverbrauch Ihrer Endkunden im Mehrfamilienhaus abzurechnen. Das Konzept deckt sowohl Kauf- als auch Mietmodelle ab und kann für Pauschale ebenso genutzt werden wie eine kWh-genaue Abrechnung. Das Vertragswerk bedenkt den §14a EnWG, eine Messung nach eichrechtskonformem oder MID-Zähler, Umlagen, die zu leisten sind sowie Wartung, Instandhaltung und damit verbundenen Zutrittsrechten. Wir hoffen, das Vertragswerk hilft Ihnen, Ihre Konzepte Bestands- und Neubauten umzusetzen. Bei Fragen und Anregungen kommen Sie gerne auf uns zu.

Ladestutzen in Benutzung
Flyer-Konzept E-Mobilität im Mehrfamilienhaus

Das Flyer-Konzept der ASEW macht E-Mobilität im Mehrfamilienhaus greifbar und entscheidungsreif – ideal für Eigentümergemeinschaften, Bauträger, Hausverwaltungen und/oder Mietende. Hier wird kompakt sowohl die Projekterfahrung des Energieversorgers als auch das Leistungsportfolio von der Standortanalyse über Lade- und Lastmanagement bis zu Betrieb, Abrechnung und Service präsentiert. Sie können hiermit die Technik vorstellen, die Sie vorrangig verbauen wollen: konkret unterstützte Wallbox-Modelle mit Ladeleistung, Backend-Fähigkeit, Art des Zählers, RFID/App-Freigabe und eichrechtskonformer Abrechnung. Über den Flyer bündeln Sie Anfragen, sodass diese direkt mit dem richtigen Team beim Energieversorger Kontakt aufnehmen können (inklusive direkter Durchwahl und E-Mail). Es wird erläutert, welche Schritte absolviert werden müssen, um mit Ihnen in eine Geschäftsbeziehung zu treten und in welchen Bereichen Sie genau unterstützen können. Das Ergebnis ist ein modularer Flyer, der Vertrauen durch Referenzen aufbaut, mögliche Leistungen strukturiert darstellt und so perfekt ist für Mailings, Eigentümerversammlungen, Service-Center sowie die digitale Positionierung auf der eigenen Internetseite. Bei Bezug des Flyerkonzeptes erhalten Sie von uns die offene InDesign-Datei, die Sie an Ihr eigenes Design anpassen sowie mit Ihren eigenen Inhalten befüllen können. So können Sie ganz einfach Textpassagen, Bilder und Anordnungen anpassen. Wir hoffen, dies hilft Ihnen weiter!

Auto an Ladestation
Gestattungsvertrag öffentliches Laden

Der Gestattungsvertrag für öffentliches Laden ermöglicht es Ihnen, Stellflächen im öffentlichen Raum, die nicht in Ihrem Besitz sind, für die Installation von Ladeinfrastruktur zu nutzen. Der Eigentümer des Stellplatzes gestattet Ihnen dabei dessen Nutzung für einen bestimmten Zeitraum. Der THG-Quotenhandel ist nicht im Rahmen des Vertrages abgegolten und separat geregelt werden. Im „Betriebsführungsvertrag für Ladeinfrastruktur“ der ASEW haben wir hierfür mögliche inhaltliche Vorlagen für Sie erstellt.

Auto an Ladestation
Gestattungsverträge Neubauten und Bestandsgebäude

Wenn ein Stadtwerk die Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern verantworten und dementsprechend die Planung, Installation, Stromlieferung, den Betrieb sowie die Wartung und Instandhaltung übernehmen möchte, muss er zunächst mit dem Bauträger (Neubauten) bzw. mit der WEG (Bestandsgebäude) einen Gestattungsvertrag schließen.  Der Vertrag befähigt das Stadtwerk anschließend dazu, sich als alleine Instanz in der Immobilie im Bereich Ladeinfrastruktur für einen Zeitraum von 10-15 Jahren zu positionieren. Aufbauend auf dem Gestattungsvertrag, können ASEW-Mitglieder unseren „Nutzungsvertrag für Ladetechnik“ nutzen, in welchem mit dem Stellplatzeigentümer geregelt wird, wann und unter welchen Bedingungen die Ladeinfrastruktur installiert wird. 

Ladestation mit Fahrzeug
Leistungsverzeichnis für E-Mobilitätskonzepte im Mehrfamilienhaus

Leistungsverzeichnisse für Ladeinfrastruktur sind detaillierte Dokumente, die alle benötigten Leistungen für die Errichtung von Ladestationen enthalten, einschließlich der Art und Menge der Komponenten, Qualität und der entsprechenden Preise, die für die Arbeiten angesetzt werden. Im Bereich von E-Mobilitätskonzepten im Mehrfamilienhaus wird häufig die Komplexität der Projekte unterschätzt. Die ASEW stellt ihren Mitgliedern daher ein Leistungsverzeichnis zur Verfügung, welches sehr detailliert aufschlüsselt, welche Aufgaben in diesem Kontext anfallen können. Das Leistungsverzeichnis enthält bereits realistische, beispielhafte Kosten, die für die einzelnen Positionen anfallen können. Das Leistungsverzeichnis kann als Grundlage für Ausschreibungen dienen und ermöglichen es, für die Planung von Ladeinfrastrukturprojekten präzise Angebote für Elektroinstallateure zu kalkulieren und den Umfang der auszuführenden Arbeiten eindeutig zu definieren.