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Wärmeleitungen in Wohngebiet

Vorvertrag Wärmenetzanschluss

Die Nah- und Fernwärmeversorgung gilt als maßgebliche Säule der Wärmewende. Viele Stadtwerke planen aktuell, neue Gebiete mit Wärmenetzen zu erschließen. Um die Wirtschaftlichkeit eines geplanten Wärmenetzes oder einer geplanten Netzerweiterung sicherzustellen, ist das Wärmeversorgungsunternehmen auf eine ausreichende Anzahl verbindlicher Anschlusszusagen angewiesen. Daher ist es sinnvoll, mit potenziellen Kunden einen Vorvertrag abzuschließen, der den späteren Netzanschluss sowie die Wärmebelieferung regelt. Die Nah- und Fernwärmeversorgung gilt als maßgebliche Säule der Wärmewende. Viele Stadtwerke planen aktuell, neue Gebiete mit Wärmenetzen zu erschließen. Um die Wirtschaftlichkeit eines geplanten Wärmenetzes oder einer geplanten Netzerweiterung sicherzustellen, ist das Wärmeversorgungsunternehmen auf eine ausreichende Anzahl verbindlicher Anschlusszusagen angewiesen. Daher ist es sinnvoll, mit potenziellen Kunden einen Vorvertrag abzuschließen, der den späteren Netzanschluss sowie die Wärmebelieferung regelt.

Dezentrale Energiegewinnung

Mustervertrag PPA-Offsite

Mit dem fortschreitenden Wandel der Energiewirtschaft gewinnen innovative Vermarktungskonzepte für Erneuerbare-Energien-Anlagen zunehmend an Bedeutung. Neben der klassischen Marktprämie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), bei der die Vergütungssätze in wettbewerbsintensiven Ausschreibungsrunden vergeben werden, rücken zunehmend Power Purchase Agreements (PPA) in den Fokus.PPAs sind direkte Vereinbarungen zwischen Anlagenbetreibern und Stromabnehmern. Solche Vereinbarungen werden insbesondere zwischen größeren Erzeugungsanlagen und Abnehmern geschlossen, wobei Stadtwerke sowohl die Rolle des Lieferanten als auch des Abnehmers einnehmen können, weshalb dieses Geschäftsfeld in mehrfacher Hinsicht an Bedeutung gewinnt. Dabei können PPAs sowohl für die Finanzierung einer Erzeugungsanlage als auch für die Energiebeschaffung von (lokalem) Grünstrom ein langfristig attraktives Geschäftsfeld darstellen und zu einer Win-Win-Situation führen. Der direkte Projektbezug kann dabei auch als Marketing-Story genutzt werden.Der vorliegende Mustervertrag ist optimal auf die oben beschriebene Liefersituation zwischen Anlagenbetreiber und Abnehmer als Offsite-PPA zugeschnitten. Er berücksichtigt insbesondere die zusätzlichen Herausforderungen einer Belieferung über das Stromnetz wie Bilanzierung, Umgang mit Mehr-/Mindermengen sowie garantierte Liefermengen für eine PV-Anlage, die im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung betrieben wird.

Dezentrale Energiegewinnung

Mustervertrag PPA-Onsite

Mit dem fortschreitenden Wandel im Energiesektor gewinnen innovative Vermarktungskonzepte für erneuerbare Energieanlagen zunehmend an Bedeutung. Neben der traditionellen Marktprämie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), bei der Vergütungssätze in hart umkämpften Ausschreibungsrunden zugeteilt werden, rücken auch Power Purchase Agreements (PPAs) immer stärker in den Fokus.PPAs sind direkte Absprachen zwischen Betreibern von Energieanlagen und Stromabnehmern wie Stadtwerken oder Großkunden. Solche Vereinbarungen werden besonders zwischen großen Erzeugungsanlagen und Großabnehmern geschlossen.Für Stadtwerke sind in diesem Zusammenhang Projekte mit einer Direktleitung zwischen Erzeugungsanlage und Verbraucher besonders attraktiv. Die hierbei möglichen Einsparungen bei Netzentgelten und Abgaben schaffen Spielraum für eine finanziell attraktive Belieferung.Dieser Mustervertag ist auf die obengenannte Liefersituation als Onsite-PPA zugeschnitten. Der Schwerpunkt liegt auf der physikalischen Belieferung eines Abnehmers Vor-Ort von Strom aus einer Freiflächensolaranlage, die im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung betrieben wird.

Dezentrale Energiegewinnung

Direktvermarktungsvertrag

Diese Verträge ermöglichen es Stadtwerken, als Direktvermarkter aufzutreten und Strom direkt von Erzeugern erneuerbarer Energie zu erwerben und diesen an den Strommärkten zu vermarkten. Das Vertragsmuster, basierend auf dem Standard eines ASEW-Mitglieds, fokussiert sich auf die klare Regelung der Lieferbedingungen, Anlagensteuerung, Prognose sowie der Umgang mit der volatilen Erzeugung des gelieferten Stroms. Ziel ist eine ausgewogene Partnerschaft, die den Anlagenbetreibern einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage und den Stadtwerken die Vermarktung als Geschäftsmodell ermöglicht.

Auto an Ladestation

Mustervertrag Betriebsführung für Ladeinfrastruktur

Bei der Betriebsführung übernehmen Sie für Ihren Vertragspartner wie Gewerbekunden, Hausverwaltungen oder Kommunen das Aufspielen des Backend-Systems, die Freischaltung des Endkunden sowie dessen Abrechnung. Zusätzlich können Sie mit unserem Vertragswerk die Wartung, Instandhaltung und Entstörung sowie die Errichtung und Installation übernehmen. Außerdem ermöglicht das Vertragswerk Ihnen zu regeln, die Strommengen aus der Ladeinfrastruktur in den THG-Quotenhandel einzubringen, wenn diese öffentlich nutzbar ist. Die Investitionskosten der Ladeinfrastruktur müssen von Ihrem Vertragspartner übernommen werden, wodurch sich die monatliche Betriebsführungspauschale für Ihren Kunden und dadurch auch Ihr eigenes Risiko deutlich reduziert.

Auto an Ladestation

Gestattungsvertrag öffentliches Laden

Der Gestattungsvertrag für öffentliches Laden ermöglicht es Ihnen, Stellflächen im öffentlichen Raum, die nicht in Ihrem Besitz sind, für die Installation von Ladeinfrastruktur zu nutzen. Sie können den Vertrag unabhängig davon nutzen, ob die Stellfläche der Kommune, einem Gewerbetreibenden oder einer sonstigen Instanz gehört. Der Eigentümer des Stellplatzes gestattet Ihnen dabei dessen Nutzung für einen bestimmten Zeitraum. Der THG-Quotenhandel ist nicht im Rahmen des Vertrages abgegolten und muss separat geregelt werden.

Auto an Ladestation

Mustervertrag Ladesäulen-Contracting

Mit unserem Vertrag bieten wir Ihnen die Möglichkeit, das Konzept Ladesäulen-Contracting für Ihre Vertragspartner wie Gewerbekunden, Hausverwaltungen oder Kommunen anzubieten. Hierbei preisen Sie alle Investitionen wie den Kauf und die Installation der Ladesäule aber auch deren Betriebskosten wie Wartung, Instandhaltung aber auch die Abrechnung in eine monatliche Contracting-Pauschale ein. Um Die hohen Anschaffungskosten der Ladesäule zu umgehen bzw. an den Vertragspartner abzugeben, wechseln immer mehr Stadtwerke von diesem Konzept auf die reine Betriebsführung der Ladeinfrastruktur. Hierfür bieten wir Ihnen ein separates Vertragswerk an.  Als Ladesäulen-Contracting-Vertrag kann dieses Vertragswerk leicht zu einem Wallbox-Contracting-Vertrag umfunktioniert werden.

Auto an Ladestation

Nutzungsvertrag für Ladetechnik

Die Nutzungsverträge für Ladetechnik sind die Ergänzung zu den bereits bestehenden „Gestattungsverträgen für Neubauten und Bestandsgebäude“ und werden zwischen EVU und Stellplatzeigentümer abgeschlossen. Hierdurch kann der vertragliche Rahmen für die Installation, Wartung und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern abgewickelt werden. Wir haben zwei Verträge für Sie erarbeitet: einmal im Kauf- und einmal im Mietmodell. Setzen Sie gerne das Konzept mit Ihren Kunden um, welches Sie als sinnvoller erachten bzw. welches Ihr Kunde sich wünscht. Aufbauend auf dem Nutzungsvertrag für Ladetechnik haben wir auch den „Autostrom-Liefervertrag für MFH“ für Sie entwickelt, mit dem Sie auch die Stromlieferung an die Wallboxen im Mehrfamilienhaus vertraglich regeln können.

Auto an Ladestation

Gestattungsverträge Neubauten und Bestandsgebäude

Wenn ein Stadtwerk die Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern verantworten und dementsprechend die Planung, Installation, Stromlieferung, den Betrieb sowie die Wartung und Instandhaltung übernehmen möchte, muss er zunächst mit dem Bauträger (Neubauten) bzw. mit der WEG (Bestandsgebäude) einen Gestattungsvertrag schließen.  Der Vertrag befähigt das Stadtwerk anschließend dazu, sich als alleine Instanz in der Immobilie im Bereich Ladeinfrastruktur für einen Zeitraum von 10-15 Jahren zu positionieren. Aufbauend auf dem Gestattungsvertrag, können ASEW-Mitglieder unseren „Nutzungsvertrag für Ladetechnik“ nutzen, in welchem mit dem Stellplatzeigentümer geregelt wird, wann und unter welchen Bedingungen die Ladeinfrastruktur installiert wird. 

Auto an Ladestation

Autostrom-Liefervertrag für Mehrfamilienhäuser

Mit diesem Autostrom-Liefervertrag für Mehrfamilienhäuser haben Sie die Möglichkeit den Stromverbrauch Ihrer Endkunden im Mehrfamilienhaus abzurechnen. Das Konzept deckt sowohl Kauf- als auch Mietmodelle ab und kann für Pauschale ebenso genutzt werden wie eine kWh-genaue Abrechnung. Das Vertragswerk bedenkt den §14a EnWG, eine Messung nach eichrechtskonformem oder MID-Zähler, Umlagen, die zu leisten sind sowie Wartung, Instandhaltung und damit verbundenen Zutrittsrechten. Wir hoffen, das Vertragswerk hilft Ihnen, Ihre Konzepte Bestands- und Neubauten umzusetzen. Bei Fragen und Anregungen kommen Sie gerne auf uns zu.

Auto an Ladestation

Autostrom-Liefervertrag

Viele Stadtwerke bieten mittlerweile Autostrom-Lieferverträge an. Mit diesen wird ausschließlich eine Wallbox im privaten Bereich mit Ladestrom versorgt. Diese ist daher auf einen separaten Zähler angewiesen, sodass sichergestellt werden kann, dass der gelieferte Strom ausschließlich in die Wallbox(en) fließt und keine anderen Verbraucher versorgt. Durch den §14a des EnWG haben Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber die Möglichkeit, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. Wallboxen intelligent zu steuern. Im Falle von Netzengpässen können diese auf 4,2 kW heruntergeregelt werden, um drohende Stromausfälle zu verhindern und die Netzstabilität zu gewährleisten.Um mit Ihren Endkunden ein Vertragsverhältnis bei der Autostromlieferung abschließen zu können, geben wir Ihnen diese Vorlage an die Hand, mit der Sie dieses Konzept umsetzen können. Wir hoffen, das hilft Ihnen weiter. Dieses Vertragswerk ist vorzugsweise für Ein- und Zweifamilienhäuser ausgelegt! Für Mehrfamilienhäuser hat die ASEW ein anderes Vertragswerk konzeptioniert.

Auto an Ladestation

Mustervertrag Wallbox Kauf & Installation

Bei dem Wallbox-Kaufvertrag sowie der Installationsvereinbarung handelt es sich um zwei separate Verträge, die zum einen den Verkauf einer Wallbox mit dem Kunden abwickeln und zum anderen die Installation dieser Wallbox beim Kunden vertraglich regeln. Da viele Stadtwerke die Installation mit externen Dienstleistern abwickeln oder aber die Installation nicht selbst übernehmen wollen oder dürfen, macht es Sinn diese beiden Dienstleistungen voneinander getrennt mit dem Vertragspartner zu regeln.

Auto an Ladestation

Mustervertrag THG-Quote für E-Autos

Der Vertrag kann zwischen Energieversorger und Endkunden, die ein reines E-Auto besitzen, geschlossen werden. Der Endkunde überträgt mit seinem Fahrzeugschein das Zertifikat zur Treibhausgaseinsparung, welches seinem E-Auto inne liegt, an den Energieversorger, der dieses in den Quotenhandel einbringen kann. Der Energieversorger kann dem Endkunden für die Überlassung eine ihm angemessene Vergütung zukommen lassen.

Auto an Ladestation

Rahmenvertrag Dienstwagenladen

Mit dem Vertragswerk „Dienstwagen Rahmenvertrag“ haben Sie die Möglichkeit, die vertragliche Grundlage zu schaffen, um Dienstwagenlade-Konzepte auch für Ihre Kunden (z.B. Gewerbetreibende) anzubieten und dementsprechend deren Arbeitnehmer bei der Nutzung eines Dienstwagens rückzuvergüten. Wir hoffen, das Vertragswerk entspricht Ihren Erwartungen und hilft Ihnen weiter. Bei Fragen und Anregungen kommen Sie gerne auf uns zu.

Auto an Ladestation

Mustervertrag Dienstwagenladen

Mit dem Vertragswerk "Dienstwagenladen" haben Stadtwerke die Möglichkeit ihre Arbeitnehmer zu vergüten, die einen Dienstwagen bei sich zu Hause laden und somit ihren eigenen Strom bzw. ihr eigenes Geld in die Fahrzeuge stecken. Durch den Vertrag können die Auslagen des Arbeitnehmers kWh-genau rückvergütet werden.