(vom 19.01.2021) Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEG 2021) ist wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält die neuen Rahmenbedingungen für den künftigen Ausbau der erneuerbaren Energien.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sparte nicht mit Lob und sprach von einem klaren „Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr erneuerbare Energien. Das neue EEG schafft den Rahmen, mit dem wir das Ziel von 65 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 und Treibhausgasneutralität in der Stromversorgung in Deutschland noch vor dem Jahr 2050 erreichen können. Schon der Umfang der Novelle zeigt: Das ist ein großer und zentraler Schritt für die Energiewende.“
Die beiden deutschen Parlamentszweige hatten den Gesetzentwurf nach heftigem Gerangel im vierten Quartal 2020 schließlich in der letzten Sitzungswoche verabschiedet. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten erfolgte erst am 28. Dezember.
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