ASEW intern: Neuer Mustervertrag verfügbar

(vom 20.04.2020)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) feierte unlängst seinen 20. Geburtstag. Dies ist ein bedeutender Einschnitt, denn nach 20 Jahren fallen Anlagen, die auf Basis des EEG errichtet und per Einspeisevergütung (re)finanziert wurden, aus der Förderung heraus. Damit stellt sich für diese die Frage: Wie geht es weiter in der Post-EEG-Ära?

Ein Instrument, das sich gerade erst in Deutschland zu etablieren beginnt, sind langfristige Energielieferverträge zwischen Erzeuger und Abnehmer, sogenannte Power Purchase Agreements (PPA). PPAs haben das Potenzial, den Post-EEG-Markt mitzuprägen. Auch deshalb bietet die ASEW Mitgliedern einen neuen Mustervertrag rund um PPAs.

„Das Ende der EEG-Förderung rückt für viele Anlagen näher – und damit auch die Frage, wie die Erzeugungsanlagen ohne Förderung weiterbetrieben werden können“, gibt Christian Esseling zu bedenken, der bei der ASEW den Bereich Ökoenergien betreut. „Noch ist die Zahl der ab 2021 betroffenen Anlagen überschaubar. Doch in den darauffolgenden Jahren wird die Zahl stark ansteigen." 

PPAs sind eine Möglichkeit, um den Anlagenbetreibern eine entsprechende Erlösquelle zu garantieren und somit die Anlagen weiterzubetreiben. Stadtwerke können mithilfe von PPAs und der „sonstigen Direktvermarktung“ Wertschöpfung in der Region halten, regionale Stromprodukte anbieten und somit zum Gelingen der Energiewende beitragen.

Der PPA-Mustervertrag ist eine gute Grundlage, um diese Ziele zu verfolgen. Der Vertrag ist für PV-Anlagen ausgelegt, kann aber auch für weitere Technologien angepasst werden.

Dem Thema Post-EEG und PPA widmet sich auch ein ASEW-Webinar am 28. April 2020. Dieses ist exklusiv für ASEW-Mitglieder zugänglich – und aktuell wie alle ASEW-Webinare kostenfrei.

Ansprechpartner
Gloria Schmidt
0221.931819-28
schmidt@asew.de

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