(vom 21.01.2020) Der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine effizientere Anlage wird seit Jahresbeginn mit der Austauschprämie für Ölheizungen gefördert. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verwies bei der Vorstellung des Programms auf die guten Möglichkeiten: „Wer jetzt die Austauschprämie beantragt, kann bares Geld sparen und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz tun! Mit der Austauschprämie für Ölheizungen fördern wir zukunftsfähige Investitionen mit bis zu 45 Prozent der Investitionskosten.“
Wie der Präsident des für die Austauschprämie zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Torsten Safarik, betont, sei die Austauschprämie für Ölheizungen ein weiterer Schritt zum Gelingen der Energiewende. Der Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien werde so deutlich attraktiver. Für die Antragssteller habe das BAFA zudem ein modernes und schlankes Verfahren entwickelt.
Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – z.B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage – kann einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten erhalten. Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent – z.B. über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent.
Die novellierte Richtlinie des Marktanreizprogramms „Wärme aus erneuerbaren Energien“ sieht neben der Austauschprämie für Öl weitere Verbesserungen vor. Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse: 35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent und 20 Prozent für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind. Hybridsysteme können auch in Form eines Contracting umgesetzt werden. Die Fördersystematik des Marktanreizprogramms wird mit der Novelle stark vereinfacht: Einheitliche prozentuale Fördersätze ersetzen die Festbetragsförderung mit einer Vielzahl verschiedener Bonusregelungen.
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