(vom 18.03.2021) Die E-Mobilität soll in Deutschland weitere Impulse bekommen: Aus aktuell rund 347.000 E-Fahrzeugen auf deutschen Straßen sollen bis 2030 fünf bis sieben Millionen werden. Die beiden Varianten des Mustervertrages können nach Unterzeichnung einer Überlassungsvereinbarung unmittelbar im eigenen Unternehmen eingesetzt werden. Ansprechpartnerin
Parallel dazu fallen mit Beginn des Jahres die ersten Anlagen aus der 20jährigen EEG-Förderung. Für diese wird eine Anschlussförderung nötig.
Eine Schlüsselrolle in beiden Geschäftsfeldern können Stadtwerke übernehmen.
Die ASEW unterstützt diese bei der Bearbeitung der beider Themen mit einer Reihe von Leistungen, unter anderem auch mit verschiedenen, für ASEW-Mitglieder kostenfreien Musterverträgen. Dieses Angebot wurde nun um weitere Komponente erweitert. Mit dem „Nutzungsvertrag für Ladetechnik“ bietet die ASEW einen Ansatzpunkt für Stadtwerke, die ihren Kunden zu einer eigenen Ladelösung verhelfen wollen. Dabei ist der Vertrag sowohl als Kauf-, wie auch als Pachtmodell konzipierbar. Für das Thema Post-EEG bieten wir Mitgliedern einen Vertrag in zwei Varianten:
Stromabnahme der Reststrommengen bei Eigenverbrauch: In diesem Fall können die erzeugten Reststrommengen vom Stadtwerk bzw. dem Direktvermarkter abgenommen werden.
Andrea Wachter
0221.931819-15
wachter@asew.de
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