(vom 23.07.2020) Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die erste Innovationsausschreibung eröffnet. Frist für die Gebotseinreichung für die Ausschreibung über 650 Megawatt ist der 1. September 2020. Über diese besondere Ausschreibung können sich nun auch erstmals Kombikraftwerke in eine Ausschreibung auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einbringen. Dabei muss jedoch entweder ein Anteil der Erzeugung über Windkraft an Land oder über Photovoltaik erfolgen. Ansprechpartner
Mit dieser Ausschreibung kommt nun eine lange geführte Diskussion zu ihrem vorläufigen Ende. Die ersten Entwürfe des EEG berücksichtigten seinerzeit zunächst Anlagenkombinationen nicht. Die jetzt gestartete Ausschreibung sieht für diese einen Höchstwert für die fixe Marktprämie von 7,5 Cent pro Kilowattstunde vor.
Christian Esseling
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