(vom 23.05.2019) Das „Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus“ ist in Kraft getreten. Das Bundeswirtschaftsministerium würdigte dies als einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Energiewende. Der neue Rechtsrahmen gewährleiste, dass der Netzausbau zügig vorangebracht werde.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verwies, auf sein vor einem Jahr gegebenes Versprechen, den Netzausbau zur Chefsache zu machen. Und: „Wir haben geliefert“. Alle auf dem Netzgipfel gemeinsam vereinbarten Punkte für die Novelle seien mit dem Gesetz umgesetzt.
Das Netzausbau-Beschleunigungsgesetz vereinfacht die Verfahren für die Optimierung, die Verstärkung und den Bau von Stromleitungen und erlaubt deren Beschleunigung. Parallel wurden weitere Detailregelungen des Energierechts angepasst. Darunter fällt auch die Neuregelung des Netzengpassmanagements, das künftig effizienter und kostengünstiger durchgeführt werden soll.
ASEW intern: Verstärkung für die Geschäftsstelle
Mieterstrom: Behebung von Informationsdefizit zentral
Rezension: Enthaltsamkeit für das Klima?
Solingen: Ausgezeichnete Stadtwerke
Gießen: Kooperation mit Handwerk
Augsburg: Gute Noten für Busfahrer
Osnabrück: Grünes Licht für kommunalen Wohnungsbau
Herten: Ernergiewende als Erlebnis
Kohlekonversion: 40 Milliarden für Reviere
Bioenergie: Schlechtes Zeugnis vom UBA
Netzausbau: Beschleunigungsgesetz in Kraft
Energieforschung: Mehr als 1.000 neue Projekte
Klimadialog: Gemeinsames Bekenntnis zu Klimaschutz
Mobilität: Deutsche zweifeln an grüner E-Mobilität
Klimaschutz: Kein Musterschüler unter EU-Mitgliedern
Energetische Sanierung: Potenzial wird verschenkt
Flex-KWK: Möglichkeiten von BHKW im Blick