EEG 2021: Novelle passiert Bundeskabinett

(vom 28.09.2020)

Die Bundesregierung hat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier setze diese ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr erneuerbare Energien. „Wir formulieren in der Novelle erstmals gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom. Zugleich legen wir die notwendigen Schritte fest, um das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen.“

Das neue EEG umfasst unter anderem folgende Neuerungen:

  • Es wird ein neues Langfristziel Treibhausgasneutralität vor 2050 des in Deutschland erzeugten und verbrauchten Stroms gesetzlich verankert.
  • Ausbaupfade für erneuerbare Energien bis 2030 werden gesetzlich verankert, um das 65-Prozent-Ziel bis 2030 zu erreichen.
  • Kommunen können künftig finanziell am Ausbau der Windenergie beteiligt werden. Ebenso werden die Anreize für Mieterstrom und die Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung verbessert. So soll die Akzeptanz für das Fortschreiten der Energiewende erhöht werden.
  • Die Förderkosten für erneuerbare Energien werden unter anderem durch Anpassung der Höchstwerte in Ausschreibungen und Erweiterung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen reduziert; für große PV-Dachanlagen wird ein neues Ausschreibungssegment geschaffen.
  • Ausgeförderte Anlagen erhalten in der Post-EEG-Ära übergangsweise die Möglichkeit, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden.

Die Novelle führte erwartbar zu gemischten Reaktionen in der Branche. Der bayerische Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger sieht den ersten Entwurf der EEG-Novelle positiv. „Befreiung der Erzeugung von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage, Beteiligung der Standortkommunen von Windrädern an der Einspeisevergütung, Perspektiven für Biogas und generell alte EEG-Anlagen nach 20 Jahren, praktikables Mieterstrommodell – viele Wünsche von Befürwortern der Energiewende wurden aufgegriffen.“ Wenn jetzt nicht im Kleingedruckten wieder alles zerschossen werde, könne die EEG-Novelle ein großer Wurf werden.

Der BSW-Solar sieht dagegen eher neue Bremsen für den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland und fordert daher ein „Solar-Beschleunigungsgesetz“. So sei es ein „Irrweg“, künftig nur noch Betrieben neue Photovoltaik-Systeme zu fördern, wenn diese Solarstrom nicht mehr anteilig selbst verbrauchen und zuvor erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben. BSW Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig zufolge seien diese Bedingungen „schikanös und das Gegenteil dessen, was die Energiewende braucht und vorantreibt“. Zudem müsse die anteilige EEG-Umlage auf Eigenverbrauch endlich gestrichen werden, um vor allem das Petenzial bei den Gewerbeanlagen zu heben.

Der BVES – Bundesverband Energiespeicher Systeme moniert, dass in dem Entwurf die EU-rechtlichen Vorgaben komplett vernachlässigt werden. BVES-Hauptgeschäftsführer Urban Windelen sagte, der Gesetzentwurf enttäusche auf ganzer Linie, „da die guten und zielführenden Diskussionen unterschiedlichster Interessensgruppen in den letzten Monaten zum Energiesystem der Zukunft anscheinend an den hohen Mauern des Ministeriums komplett abgeprallt sind“.

www.bmwi.de

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