(vom 28.09.2020) Die Bundesregierung stellt sich deutlich hinter die Teil-Fusion E.ON und RWE. Sie will das Vorgehen der beiden Eneriekonzerne auch vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) verteidigen. Das EuG soll die Rechtmäßigkeit des von der Europäischen Kommission genehmigten Vorgehens prüfen.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat das Bundeswirtschaftsministerium hierfür nun einen sogenannten Streithilfeantrag für die Bundesrepublik Deutschland gestellt. Über dieses Instrument können auch dritte Parteien eine Verfahrenszulassung beantragen. Voraussetzung dafür ist das belegte Vorliegen eines berechtigten Interesses.
Konkret geht es um einen Tausch von Unternehmensteilen und die RWE-Beteiligung an E.ON. E.ON übernahm dafür zunächst die RWE-Tochter Innogy, schlug sich deren Vertriebs- und Netzanteile zu und übertrug die Innogy-Aktivitäten rund um erneuerbare Energien inklusive des eigenen Wind- und Solarenergieportfolios wieder an RWE. Zudem beteiligte sich RWE mit 16,7 Prozent an E.ON.
Ende Mai reichten zehn Stadtwerke und überregional tätige Energieversorger wie Naturstrom beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg Klage gegen die EU-Kommission ein. Sollte das EuG zugunsten der Kläger entscheiden, müsste die Kommission ihre Zustimmung erneut prüfen. Dabei könnte auch eine Rückabwicklung angeordnet werden. Die Klage richtet sich formal zunächst gegen die Kommissionsentscheidung zur RWE-Übernahme der erneuerbaren Aktivitäten von E.ON & Innogy, eine Klage gegen den E.ON-Anteil der Kommissionsentscheidung soll aber noch folgen.
E.ON und RWE hatten bereits recht früh einen Streithilfeantrag gestellt, um die EU-Kommission zu unterstützen. Die entsprechende Entscheidung der Bundesregierung überrascht denn viele. Das BMWi schreibt, man beantrage, „die Bundesrepublik Deutschland als Streithelferin der Beklagten zuzulassen [...]. Die Bundesregierung wird [dabei] die klageabweisenden Anträge vollumfänglich unterstützen“. Auch wenn es nicht das erste Mal ist, dass sich die Bundesrepublik auf diese Weise in ein Verfahren einbringt, überrascht die Kläger doch, dass „die Regierung damit [letztlich] klar zum Ausdruck [bringt], dass sie die Konzentration auf dem Energiemarkt gut findet.“ Denn laut den Klägern, formuliert in der Nichtigkeitsklage gegen die Kommissionsentscheidung, machten Bundeskartellamt und EU-Kommission „mit der Freigabe der Fusion im Februar und September 2019 [...] den Weg frei für zwei nationale Champions zulasten des Mittelstands“.
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